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Einrichtung von mySchool

Um die Einrichtung Ihrer mySchool BILDUNGSLOGIN Schule zu beantragen, tragen Sie bitte die erforderlichen Daten ein und bestätigen Sie die Nutzungsvereinbarung.

Vereinbarung zur Nutzung für die Dienste mySchool und myPortal BILDUNGSLOGIN

zwischen

der Schule oder dem Träger

- nachfolgend „Partner“ genannt -

der Verband Bildungsmedien Service GmbH
als Betreiber von BILDUNGSLOGIN
Kurfürstenstraße 49
D-60486 Frankfurt am Main

- nachfolgend „VBMS“ genannt -

- gemeinsam „Parteien“ genannt -

Präambel

Der Verband Bildungsmedien e.V. betreibt über seine Tochtergesellschaft, die VBMS, den Dienst BILDUNGSLOGIN. BILDUNSGLOGIN hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugriff für Lehrende und Lernende auf und die Zuweisung von digitalen Bildungsmedien verschiedener Anbieter so einfach wie möglich zu gestalten. Der Leistungsumfang für den Partner kann das Benutzermanagement, die Lizenzverwaltung und das Medienregal umfassen, um einen Produktaufruf der an BILDUNGSLOGIN angebundenen Bildungsmedienanbieter zu unterstützen.

Die Parteien schließen diese Vereinbarung, um den jeweiligen Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN für den Partner nutzbar zu machen.

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN ist detailliert auf der Website in Form von Anleitungen und Erklärvideos (https://info.bildungslogin.de/dienste/tutorials) beschrieben; diese Beschreibungen werden laufend aktualisiert. Die Parteien vereinbaren als Leistungsumfang zu Vertragsbeginn

entweder mySchool BILDUNGSLOGIN

darin sind enthalten:

  • Der Betrieb des Benutzermanagements in einer von BILDUNGSLOGIN betriebenen Schulverwaltungsinstanz,
  • die Lizenzverwaltung als integrierte Komponente des Benutzermanagements und
  • der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals,
  • das Single Sign On der Nutzer/innen der Schulveraltungsinstanz in das BILDUNGSLOGIN Medienregal,
  • der Betrieb des Medienregals für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/innen des Partners,

oder myPortal BILDUNGSLOGIN (Univention, IServ, Eduplaces, AIX CONCEPT, LogoDIDACT oder weitere Schulportale)

darin sind enthalten:

  • der Betrieb von Schnittstellen zu einer Lizenzverwaltungskomponente, die vom Partner betrieben wird oder
  • der Betrieb einer Lizenzverwaltungskomponente durch BILDUNGSLOGIN, die über Schnittstellen mit der Benutzerverwaltung des Partners verbunden ist und/oder
  • der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals
  • der Betrieb des Medienregals durch BILDUNGSLOGIN für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/innen des Partners.

VBMS ist berechtigt, BILDUNGSLOGIN weiterzuentwickeln, einer neuen Rechtslage oder neuen technischen Rahmenbedingungen anzupassen und insbesondere neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Eine Beibehaltung bestimmter Funktionalitäten ist jedoch nicht geschuldet. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN kann auf der Website eingesehen werden.

2. Rechte

VBMS räumt dem Partner das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die für die Erbringung des Dienstes BILDUNGSLOGIN erforderliche Software sowie ggfs. den zur Verfügung gestellten Speicherplatz im Wege des Fernzugriffs über das Internet zu nutzen und seinerseits den in seinem Verantwortungsbereich Lehrenden und Lernenden entsprechende Rechte zur Nutzung einzuräumen.

3. Service Level

BILDUNGSLOGIN strebt eine Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste von 99% im Jahresdurchschnitt an. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Nutzung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Bei der Bemessung der Gesamtausfallzeit bleiben außer Betracht:

  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste, die darauf beruhen, dass die von Nutzer/innen oder dem Partner zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hard- und Software der Nutzer/innen oder des Partners;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich der VBMS liegen, oder etwa von Hacking Angriffen.

BILDUNGSLOGIN ist berechtigt, die zum Einsatz kommenden Software und/oder Hardware-Systeme nach Bedarf zu warten und zu pflegen. Dadurch kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Dienste nicht verfügbar sind. Über geplante Wartungsfenster wird vorab informiert (https://info.bildungslogin.de/dienste/system-status).

BILDUNGSLOGIN stellt für Supportzwecke ein Online-Support-Formular für Endnutzer/innen bereit, über das Support-Anfragen gestellt werden können und eine E-Mail-Adresse für Supportanfragen (service@bildungslogin-support.de). Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr, ausgenommen hiervon sind bundeseinheitliche Feiertage.

4. Mitwirkungsleistungen

Der Partner wird alle für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN auf seiner Seite erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten.

Nutzt der Partner mySchool BILDUNGSLOGIN stimmt er zu, dass die Lehrkräfte, die an seiner Schule tätig sind und ein Konto für BILDUNGSLOGIN haben, Medienlinks aus eigenen Konten der Bildungsmedienanbieter an das Medienregal von BILDUNGSLOGIN übertragen dürfen. Dazu kann die jeweilige Lehrkraft in Ihrem persönlichen Konto des jeweiligen Bildungsmedienanbieters die Zurverfügungstellung Ihrer Produktzugänge/Medienlinks für BILDUNGSLOGIN konfigurieren, nachdem sie Ihre Einwilligung zur Speicherung der BILDUNGSLOGIN Nutzer/innen Identifikation im System des Bildungsmedienanbieters [Accountmatch] gibt. Das Ergebnis ermöglicht, dass privat beschaffte Produkte/Medien der Lehrkräfte auch mit dem schulischen Konto von BILDUNGSLOGIN aufgerufen werden können.

Für Partner, die myPortal BILDUNGSLOGIN verwenden, ist dieser Service auf IdP-Ebene optional zu vereinbaren. Nutzt der Partner myPortal BILDUNGSLOGIN mit einem Schulportal von IServ, Eduplaces, AIX CONCEPT oder LogoDIDACT stimmt er der Möglichkeit eines Accountmatches für Lehrkräfte zu.

5. Beschaffung von digitalen Bildungsmedien

Der Erwerb bzw. die Lizenzierung von digitalen Bildungsmedien ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Werden Bildungsmedien bei Anbietern beschafft, die technisch an BILDUNGSLOGIN angebunden sind, besteht die Möglichkeit, beim Kauf den Nutzungsumfang von BILDUNGSLOGIN einzuschließen. In der Folge dessen können Lizenzdaten des Bildungsmedienanbieters in die jeweilige Lizenzverwaltung übertragen werden.

BILDUNGSLOGIN hat für seinen Dienst standardisierte Datenformate entwickelt und betreibt Schnittstellen mit den Bildungsmedienanbietern für den Austausch der Lizenz-, Produkt- und Nutzer/innen Daten. Der Zugriff der Nutzer/innen aus BILDUNGSLOGIN auf das System des Bildungsmedienanbieters erfolgt mit Hilfe eines Single Sign On Verfahrens (Open ID Connect). Die für die Produktnutzung nötige Autorisierung und für die bestimmten Funktionen des Nutzungsumfangs benötigten Nutzer/innen Attribute werden in BILDUNGSLOGIN gespeichert und beim Produktaufruf in deren Auftrag an die Bildungsmedienanbieter weitergeleitet.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit beginnt mit Vertragsunterzeichnung und gilt auf unbestimmte Zeit.

Die Vereinbarung kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung werden sich die Parteien darüber abstimmen, wie mit Bildungsmedien verfahren werden soll, deren mit dem Bildungsmedienanbieter vereinbarte Nutzungsdauer über das Vertragsende hinausreicht. Kündigt VBMS ordentlich, so hat VBMS auf Anforderung den Zugang zu BILDUNGSLOGIN für den Partner so lange aufrechterhalten, wie es die restliche Nutzungsdauer der von dem Partner über BILDUNGSLOGIN genutzten Bildungsmedien, die zum Zeitpunkt der Kündigung über BILDUNGSLOGIN abrufbar waren, erfordert.

Eine neue Integration von Lizenzen für Bildungsmedien ist vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung an nicht mehr möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn das Schulverwaltungssystem des Partners gewechselt wird und keine Schnittstellen mehr zu BILDUNGSLOGIN bestehen.

7. Vergütung, Kosten

Für die gemäß diesem Vertrag seitens VBMS erbrachten Leistungen wird vom Partner keine Vergütung geschuldet. Insbesondere garantiert VBMS, dass die verarbeiteten Daten keine Gegenleistung darstellen, weil sie ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet werden, die hier beschriebenen Leistungspflichten bzw. die an VBMS gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Für die Ersteinrichtung je Schule für mySchool BILDUNGSLOGIN wird einmalig eine Aufwandspauschale in Höhe von 750,- € zzgl. USt. berechnet.

Etwaige sonstige Kosten, die im Rahmen dieser Vereinbarung einer Partei entstehen können, werden von der jeweiligen Partei selbst getragen, es sei denn, etwas anderes ist in dieser Vereinbarung oder in ihren Anlagen ausdrücklich genannt. Nebenabreden können getroffen werden.

8. Haftung

VBMS überlässt den Dienst ohne (regelmäßige) Vergütung. Analog den Regeln über die Leihe haftet VBMS deshalb außer in Fällen der Arglist und vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes nicht für Sach- oder Rechtsmängel des BILDUNGSLOGIN.

VBMS haftet im Hinblick auf den BILDUNGSLOGIN für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden des Partners. Insbesondere für den Verlust von Daten haftet VBMS nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Partner unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Darüberhinausgehende Ansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben jedoch unberührt.

9. Datenschutz

Soweit der Partner den Dienst mySchool BILDUNGSLOGIN oder myPortal BILDUNGSLOGIN beauftragt, wird VBMS bei der Verarbeitung der Daten teilweise im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers tätig (z.B. soweit VBMS für den Partner die Benutzerverwaltung übernimmt). Insoweit gilt Anlage 1.

Um Produkte des Bildungsmedienanbieters nutzen zu können, die über BILDUNGSLOGIN aufgerufen werden, ist zusätzlich der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen der Schule/dem Träger als Auftraggeber und dem jeweiligen Bildungsmedienanbieter erforderlich.

Die angeschlossenen Bildungsmedienanbieter haben BILDUNGSLOGIN bevollmächtigt, AVV stellvertretend für sie zu schließen, soweit das im Rahmen eines Medienlizenzkaufvertrags nicht geschehen ist. Liegt ein solcher AVV (auf Basis eines Medienlizenzkaufvertrags) nicht vor, wird zwischen dem Bildungsmedienanbieter und der Schule oder dem Träger für folgende Bildungsmedienanbieter entsprechend Anlage 2 ein AVV geschlossen.

  • Westermann Gruppe, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig
  • Cornelsen Verlag GmbH, Mecklenburgische Straße 53, 14197 Berlin
  • Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
  • C.C. Buchner Verlag GmbH & Co. KG, Laubanger 8, 96052 Bamberg
  • Helbling Verlag GmbH, Martinstraße 42-44, 73728, Esslingen
  • Handwerk und Technik GmbH, Lademannbogen 135, 22339 Hamburg
  • Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, Ritterstraße 22, 31737 Rinteln
  • Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Düsselberger Str. 23, 42781 Haan
  • Ernst Klett Sprachen GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
  • Mildenberger Verlag GmbH, Moltkestraße 4a, 77654 Offenburg

VBMS ist in die Datenverarbeitung, die zwischen dem Partner und dem Bildungsmedienanbieter geregelt ist, für die Weiterleitung der Nutzer/innen- und Kontextdaten durch die Anbieter beauftragt und ist dementsprechend (Unter-)Auftragsverarbeiter des Bildungsmedienanbieters.

Diese Nutzungsvereinbarung, die Anlage 1 und Anlage 2 können unter (https://info.bildungslogin.de/dienste/vertraege) eingesehen und als Download abgerufen werden. Das Passwort für die Zugriffsschranke auf die Dokumente heißt NUTZUNG.

Wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern beendet, löscht BILDUNGSLOGIN alle Schulstruktur-, Nutzer/innen- und Lizenzdaten in den relevanten und von der VBMS selbstbetriebenen Systemen im Auftrag des Partners. Der Partner informiert seine Nutzer/innen über eine bevorstehende Löschung.

Für Abrechnungszwecke gegenüber den Verlagen zählt BILDUNGSLOGIN jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten die erstmaligen Zugriffe auf Medien. Nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode werden die Daten gelöscht.

10. Unterstützung nach Vertragsende

Beabsichtigt der Partner, nach Vertragsende zu einem Drittanbieter zu wechseln, so verpflichtet sich VBMS, den Partner bei der Übertragung der hierfür erforderlichen Daten auch über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen hinaus zu unterstützen und bei einer etwaigen Migration mitzuwirken. Hierüber werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung schließen.

11. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von VBMS gegenüber dem Partner erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VBMS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn VBMS in Kenntnis der Bedingungen des Partners seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von VBMS maßgebend. Mitarbeiter der VBMS sind jedoch nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Partner im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von einem solchen schriftlichen Vertrag oder der Bestätigung von VBMS oder diesen AGB abweichen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der VBMS.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

Anlagen

Anlage 1; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den Parteien
Anlage 2; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Partner und den angeschlossenen Bildungsmedienanbietern

© by BILDUNGSLOGIN
VBM Service GmbH, Kurfürstenstraße 49, 60486 Frankfurt am Main