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Einrichtung von myPortal

Um die Einrichtung Ihrer Schule zu beantragen, tragen Sie bitte die erforderlichen Daten ein und bestätigen Sie die Nutzungsvereinbarung.

Vereinbarung zur Nutzung für die Dienste mySchool und myPortal BILDUNGSLOGIN

zwischen

der Schule oder dem Träger

- nachfolgend „Partner“ genannt -

der BILDUNGSLOGIN GmbH
als Betreiber von BILDUNGSLOGIN
Kurfürstenstraße 49
D-60486 Frankfurt am Main

- nachfolgend „BILDUNGSLOGIN“ genannt -

- gemeinsam „Parteien“ genannt -

Präambel

Der Verband Bildungsmedien e.V. betreibt über seine Tochtergesellschaft, die BILDUNGSLOGIN GmbH, den Dienst BILDUNGSLOGIN. BILDUNSGLOGIN hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugriff für Lehrende und Lernende auf und die Zuweisung von digitalen Bildungsmedien verschiedener Anbieter so einfach wie möglich zu gestalten. Der Leistungsumfang für den Partner kann das Benutzermanagement, die Lizenzverwaltung und das Medienregal umfassen, um einen Produktaufruf der an BILDUNGSLOGIN angebundenen Bildungsmedienanbieter zu unterstützen.

Die Parteien schließen diese Vereinbarung, um den jeweiligen Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN für den Partner nutzbar zu machen.

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN ist detailliert auf der Website in Form von Anleitungen und Erklärvideos (https://info.bildungslogin.de) beschrieben; diese Beschreibungen werden laufend aktualisiert. Die Parteien vereinbaren als Leistungsumfang zu Vertragsbeginn

entweder mySchool BILDUNGSLOGIN

darin sind enthalten:

  • Der Betrieb des Benutzermanagements in einer von BILDUNGSLOGIN betriebenen Schulverwaltungsinstanz,
  • die Lizenzverwaltung als integrierte Komponente des Benutzermanagements und
  • der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals,
  • das Single Sign On der Nutzer/innen der Schulveraltungsinstanz in das BILDUNGSLOGIN Medienregal,
  • der Betrieb des Medienregals für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/innen des Partners,

oder myPortal BILDUNGSLOGIN als Anbindung mit dem Schulportal der Schule

darin sind enthalten:

  • der Betrieb von Schnittstellen zu einer Lizenzverwaltungskomponente, die vom Partner betrieben wird oder
  • der Betrieb einer Lizenzverwaltungskomponente durch BILDUNGSLOGIN, die über Schnittstellen mit der Benutzerverwaltung des Partners verbunden ist und/oder
    der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals
  • der Betrieb des Medienregals durch BILDUNGSLOGIN für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/innen des Partners.

Die BILDUNGSLOGIN GmbH ist berechtigt, BILDUNGSLOGIN weiterzuentwickeln, einer neuen Rechtslage oder neuen technischen Rahmenbedingungen anzupassen und insbesondere neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Eine Beibehaltung bestimmter Funktionalitäten ist jedoch nicht geschuldet. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN kann auf der Website eingesehen werden.

2. Rechte

Die BILDUNGSLOGIN GmbH räumt dem Partner das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die für die Erbringung des Dienstes BILDUNGSLOGIN erforderliche Software sowie ggfs. den zur Verfügung gestellten Speicherplatz im Wege des Fernzugriffs über das Internet zu nutzen und seinerseits den in seinem Verantwortungsbereich Lehrenden und Lernenden entsprechende Rechte zur Nutzung einzuräumen.

3. Service Level

BILDUNGSLOGIN strebt eine Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste von 99,5% im Jahresdurchschnitt an. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Nutzung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Bei der Bemessung der Gesamtausfallzeit bleiben außer Betracht:

  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste, die darauf beruhen, dass die von Nutzer/innen oder dem Partner zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hard- und Software der Nutzer/innen oder des Partners;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich von BILDUNGSLOGIN liegen, oder etwa von Hacking Angriffen;
  • Zeiten der planmäßigen Wartung der Dienste.

BILDUNGSLOGIN ist berechtigt, die zum Einsatz kommenden Software und/oder Hardware-Systeme nach Bedarf zu warten und zu pflegen. Dadurch kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Dienste nicht verfügbar sind. Über geplante Wartungsfenster wird vorab informiert (https://info.bildungslogin.de/dienste/system-status).

BILDUNGSLOGIN stellt für Supportzwecke ein Online-Support-Formular für Endnutzer/innen bereit, über das Support-Anfragen gestellt werden können und eine E-Mail-Adresse für Supportanfragen (service@bildungslogin-support.de). Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr, ausgenommen hiervon sind bundeseinheitliche Feiertage.

4. Mitwirkungsleistungen

Der Partner wird alle für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN auf seiner Seite erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten. Ist der Partner ein Träger, der für mehrere Schulen BILDUNGSLOGIN verfügbar macht, ist der Partner dafür verantwortlich, dass er die nötigen Vollmachten der Schulen besitzt, um die Auftragsdatenverarbeitung mit BILDUNGSLOGIN abzuschließen.

5. Kauf und Übertragung von digitalen Bildungsmedien

Der Erwerb bzw. die Lizenzierung von digitalen Bildungsmedien ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Werden Bildungsmedien bei Anbietern beschafft, die technisch an BILDUNGSLOGIN angebunden sind, besteht die Möglichkeit, beim Kauf den Nutzungsumfang von BILDUNGSLOGIN einzuschließen. In der Folge dessen können Lizenzdaten des Bildungsmedienanbieters in die jeweilige Lizenzverwaltung übertragen werden.

6. Einrichtung alternativer Produktzugriffe

BILDUNGSLOGIN bietet die Möglichkeit, die für einen Produktzugriff nötigen personenbezogenen Attribute zugewiesener und aktivierter Nutzungsrechte zu speichern und für eine Verknüpfung mit anderen Identity Providern zu verwenden (Medialink).

Der Medialink kann bei einem Schulportalwechsel des Partners verwendet werden, um bereits aktivierte Lizenzen mit den Zugangsdaten des neuen Schulportals aufzurufen und/oder den Nutzer/innen selbst dazu dienen, einen weiteren Identity Provider für den Produktzugriff ein zurichten und zu verwenden.

Der Partner stimmt zu, dass Nutzer/innen Medialinks erzeugen können, um weitere Zugriffsmöglichkeiten zu schaffen und so z.B. zu unterstützen, dass privat beschaffte Medien auch dann weiter nutzbar bleiben, wenn die Nutzer/innen die Schule verlassen und damit Ihr origiäres Zugriffskonto bei der Schule verlieren.

7. Laufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit beginnt Bestätigung der Nutzungsvereinbarung und gilt auf unbestimmte Zeit. Die Vereinbarung kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Kündigt die Schule, ist BILDUNGSLOGIN verpflichtet, dem Partner eine marktübliche Migrationsvereinbarung anzubieten, nachdem die Möglichkeit für die Migration durch BILDUNGSLOGIN geprüft wurde.

8. Vergütung, Kosten

Für die gemäß diesem Vertrag seitens BILDUNGSLOGIN erbrachten Leistungen wird vom Partner keine regelmäßige Vergütung geschuldet. Insbesondere garantiert BILDUNGSLOGIN, dass die verarbeiteten Daten keine Gegenleistung darstellen, weil sie ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet werden, die hier beschriebenen Leistungspflichten bzw. die an BILDUNGSLOGIN gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Preise für kostenpflichtige, einmalige Leistungen von BILDUNGSLOGIN sind in Anlage 3 enthalten.

Etwaige sonstige Kosten, die im Rahmen dieser Vereinbarung einer Partei entstehen können, werden von der jeweiligen Partei selbst getragen, es sei denn, etwas anderes ist in dieser Vereinbarung oder in ihren Anlagen ausdrücklich genannt. Nebenabreden können getroffen werden.

9. Erprobung

BILDUNGSLOGIN kann Erprobungen für seine Dienste anbieten, die eine kostenfreie Nutzung der Lizenzverwaltung und des Medienregals für einen befristeten Zeitraum ermöglichen. In diesem Fall gelten alle Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, wie sie gelten würden, wenn die Dienste von BILDUNGSLOGIN dauerhaft durch den Partner genutzt würden. Die Absätze 7 und 8 dieser Nutzungsvereinbarung gelten im Falle einer Erprobung nicht bzw. nur im Umfang gesetzlicher Pflichten. Eine Erprobungsvereinbarung in dem zuvor beschriebenen Rahmen kommt für die Dauer des Erprobungszeitraums zustande, wenn die Nutzungsvereinbarung inkl. des Zusatz zur Erprobung durch den Partner bestätigt wurde.

Will der Partner nach dem Erprobungszeitraum BILUNDGSLOGIN weiterverwenden, muss der Partner dies ggfs. inklusive einer der Nutzung entsprechender Kostenübernahme schriftlich erklären.

Erprobt eine Schule BILDUNGSLOGIN kostenfrei, hat BILDUNGSLOGIN das Recht, den Partner um einen Erprobungsbericht zu bitten, der in Form eines Webformular von BILDUNGSLOGIN zur Verfügung gestellt werden kann.

10. Haftung

BILDUNGSLOGIN überlässt den Dienst ohne (regelmäßige) Vergütung. Analog den Regeln über die Leihe haftet BILDUNGSLOGIN deshalb außer in Fällen der Arglist und vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes nicht für Sach- oder Rechtsmängel der Dienste von BILDUNGSLOGIN.

BILDUNGSLOGIN haftet im Hinblick auf die Dienste von BILDUNGSLOGIN für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden des Partners. Insbesondere für den Verlust von Daten haftet BILDUNGSLOGIN nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Partner unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Darüberhinausgehende Ansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben jedoch unberührt.

11. Datenschutz

Soweit der Partner den Dienst mySchool BILDUNGSLOGIN oder myPortal BILDUNGSLOGIN beauftragt, wird BILDUNGSLOGIN bei der Verarbeitung der Daten teilweise im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers tätig (z.B. soweit BILDUNGSLOGIN für den Partner die Benutzerverwaltung übernimmt). Insoweit gilt Anlage 1.

Um Produkte des Bildungsmedienanbieters nutzen zu können, die über BILDUNGSLOGIN aufgerufen werden, ist zusätzlich der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen der Schule/dem Träger als Auftraggeber und dem jeweiligen Bildungsmedienanbieter erforderlich.

Die angeschlossenen Bildungsmedienanbieter haben BILDUNGSLOGIN bevollmächtigt, AVV stellvertretend für sie zu schließen, soweit das im Rahmen eines Medienlizenzkaufvertrags nicht geschehen ist. Liegt ein solcher AVV (auf Basis eines Medienlizenzkaufvertrags) nicht vor, wird zwischen dem Bildungsmedienanbieter und der Schule oder dem Träger für folgende Bildungsmedienanbieter entsprechend Anlage 2 ein AVV geschlossen.

Westermann Gruppe, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig
Cornelsen Verlag GmbH, Mecklenburgische Straße 53, 14197 Berlin
Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
C.C. Buchner Verlag GmbH & Co. KG, Laubanger 8, 96052 Bamberg
Helbling Verlag GmbH, Martinstraße 42-44, 73728, Esslingen
Handwerk und Technik GmbH, Lademannbogen 135, 22339 Hamburg
Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, Ritterstraße 22, 31737 Rinteln
Mildenberger Verlag GmbH, Moltkestraße 4a, 77654 Offenburg
Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Düsselberger Str. 23, 42781 Haan
Ernst Klett Sprachen GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
Druck+Verlag Ernst Vögel GmbH, Kalvarienbergstraße 22, 93491 Stamsried

BILDUNGSLOGIN ist in die Datenverarbeitung, die zwischen dem Partner und dem Bildungsmedienanbieter geregelt ist, für die Weiterleitung der Nutzer/innen- und Kontextdaten durch die Anbieter beauftragt und ist dementsprechend (Unter-)Auftragsverarbeiter des Bildungsmedienanbieters.

Diese Nutzungsvereinbarung, die Anlage 1 und Anlage 2 können unter (https://info.bildungslogin.de/agbs/vertraege) eingesehen und als Download abgerufen werden. Das Passwort für die Zugriffsschranke auf die Dokumente heißt NUTZUNG.

Wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei mySchool BILDUNGSLOGIN beendet, löscht BILDUNGSLOGIN alle Schulstruktur-, Nutzer/innen- und Lizenzdaten in den relevanten und von BILDUNGSLOGIN selbstbetriebenen Systemen im Auftrag des Partners. Der Partner informiert seine Nutzer/innen über die bevorstehende Löschung und Sperrung des Produktzu griffs.

Bei myPortal BILDUNGSLOGIN kann BILDUNGSLOGIN die personenbezogenen Daten der Nutzer/innen nur dann löschen, wenn der Partner BILDUNGSLOGIN eine Liste der Nutzer IDs seines IDP übermittelt. Kann der Partner die Nutzerkennungen nicht liefern, löscht BIL DUNGSLOGIN aufgrund automatisierter Löschroutinen, die durch Inaktivitätsintervalle der Nutzer/innen ausgelöst werden.

Für Abrechnungszwecke gegenüber den Verlagen zählt BILDUNGSLOGIN jeweils für einen Zeitraum von 12 Monaten die erstmaligen Zugriffe auf Medien. Nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode werden die Daten gelöscht.

12. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von BILDUNGSLOGIN gegenüber dem Partner erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn BILDUNGSLOGIN ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BILDUNGSLOGIN in Kenntnis der Bedingungen des Partners seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BILDUNGSLOGIN maßgebend. Mitarbeiter von BILDUNGSLOGIN sind jedoch nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Partner im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von einem solchen schriftlichen Vertrag oder der Bestätigung von BILDUNGSLOGIN oder diesen AGB abweichen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von BILDUNGSLOGIN.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

Anlagen

Anlage 1; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den Parteien
Anlage 2; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Partner und den angeschlossenen Bildungsmedienanbietern
Anlage 3; Preisliste

* = Pflichtfeld
© by BILDUNGSLOGIN
BILDUNGSLOGIN GmbH, Kurfürstenstraße 49, 60486 Frankfurt am Main